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   VG Greifswald, 14.02.2007 - 3 A 2047/04   

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VG Greifswald, 14.02.2007 - 3 A 2047/04 (https://dejure.org/2007,35196)
VG Greifswald, Entscheidung vom 14.02.2007 - 3 A 2047/04 (https://dejure.org/2007,35196)
VG Greifswald, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 3 A 2047/04 (https://dejure.org/2007,35196)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus VG Greifswald, 14.02.2007 - 3 A 2047/04
    Die Grundgebühr wird deshalb verbrauchsunabhängig nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen, der sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltenden Höchstlastkapazität regelmäßig orientiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.08.1986 - 8 C 112/84, NVwZ 1987, 231).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Grundgebührenanteil von 85 v.H. der Gesamtkosten unbeanstandet gelassen (Beschl. v. 12.08.1981 - 8 B 20.81, KStZ 1982, 31; vgl. auch Urt. v. 01.08.1986 a.a.O.).

  • VG Stade, 05.09.2002 - 3 A 288/01

    Lebensversicherung; Unterhaltsbeitrag

    Auszug aus VG Greifswald, 14.02.2007 - 3 A 2047/04
    Aus einer Vielzahl von Verfahren (z.B. 3 A 288/01 und 3 A 1139/01) ist nämlich gerichtsbekannt, dass die Stadt M. vor ihrem Beitritt zum Wasserzweckverband Strelitz solche Gebühren ebenfalls erhoben hat.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Auszug aus VG Greifswald, 14.02.2007 - 3 A 2047/04
    Keine Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern erlangt die auf abweichendem Landesrecht - § 12 Abs. 2 Satz 2 AbfG ND - beruhende Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Urt. v. 24.06.1998 - 9 L 2722/96, KStZ 1999, 172; Urt. v. 02.11.2000 - 9 K 2785/98, NVwZ-RR 2001, 600), wonach bei den Abfallgebühren über die Grundgebühr nur ein bestimmter Prozentsatz der Gesamtkosten der Einrichtung abgerechnet werden und die Belastung durch die Grundgebühr nicht mehr als 50 v.H. der gesamten Gebührenbelastung für einen (gedachten) Regelhaushalt ausmachen darf.
  • BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 20.81

    Wasserbezugsgebühren - Verbrauchsunabhängige Grundgebühr - Verbrauchsabhängige

    Auszug aus VG Greifswald, 14.02.2007 - 3 A 2047/04
    Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Grundgebührenanteil von 85 v.H. der Gesamtkosten unbeanstandet gelassen (Beschl. v. 12.08.1981 - 8 B 20.81, KStZ 1982, 31; vgl. auch Urt. v. 01.08.1986 a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 29.11.2001 - 5 D 25/00

    Fortschreibung der Globalberechnung ; Veränderung der Beitragsbemessungseinheiten

    Auszug aus VG Greifswald, 14.02.2007 - 3 A 2047/04
    Die Erhebung einer Grund- und Zusatzgebühr ist ebenso zulässig (vgl. § 6 Abs. 3 Satz 4 KAG M-V), wie die Bemessung der Grundgebühr nach der an die Grundstücksentwässerungsanlage angeschlossenen Anzahl der vorhandenen Berechnungseinheiten (§ 1 Abs. 1 Satz 2 GS; vgl. Siemers in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand 05/06, § 6 Anm. 7.2.3.1; OVG Bautzen, Urt. v. 29.11.2001 - 5 D 25/00, LKV 2001, 577 ).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2000 - 9 K 2785/98

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebührensatzung; Gebühr;

    Auszug aus VG Greifswald, 14.02.2007 - 3 A 2047/04
    Keine Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern erlangt die auf abweichendem Landesrecht - § 12 Abs. 2 Satz 2 AbfG ND - beruhende Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Urt. v. 24.06.1998 - 9 L 2722/96, KStZ 1999, 172; Urt. v. 02.11.2000 - 9 K 2785/98, NVwZ-RR 2001, 600), wonach bei den Abfallgebühren über die Grundgebühr nur ein bestimmter Prozentsatz der Gesamtkosten der Einrichtung abgerechnet werden und die Belastung durch die Grundgebühr nicht mehr als 50 v.H. der gesamten Gebührenbelastung für einen (gedachten) Regelhaushalt ausmachen darf.
  • VG Schwerin, 06.06.2013 - 4 A 206/11

    Gebührenerhebung für eine dezentrale Fäkalschlammentsorgung

    Das Verwaltungsgericht Greifswald habe diesbezüglich im Urteil vom 14. Februar 2007 (3 A 2047/04) entschieden, dass für invariable (fixe) Vorhaltekosten unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme angemessene Grundgebühren erhoben werden könnten.

    Bei der Bestimmung der Grundgebühr könne es deshalb nicht auf die Entsorgungshäufigkeit der einzelnen Kleinkläranlagen ankommen (so auch VG Greifswald, Urt. v. 14. Februar 2007 - 3 A 2047/04 -).

    Mit ihr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der öffentlichen Einrichtung - die nicht allein für das Abwasser auf dem Grundstück der Kläger, sondern ebenso für das Abwasser auf vielen anderen Grundstücken im Verbandsgebiet mit abflusslosen Gruben, vollbiologischen und sonstigen Grundstückskläranlagen stattfindet - hervorgerufenen fixen Betriebskosten bei den Nutzern abgeschöpft (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. August 1986 - 8 C 112/84 -, juris, Rn. 15 m. w. N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 12. Oktober 2012 - 9 KN 47/10 -, juris, Rn. 49; vgl. auch VG Greifswald, Urt. v. 14. Februar 2007 - 3 A 2047/04 -, juris).

    Dazu hat das Verwaltungsgericht Greifswald im Urteil vom 14. Februar 2007 (3 A 2047/04, hier zitiert aus juris, Rn. 20) Folgendes ausgeführt, dem sich das Gericht anschließt:.

  • VG Greifswald, 10.03.2010 - 3 A 1156/08

    Wasserversorgungsgebührensatzung: Zulässigkeit eines Modellwechsels

    Eine Anhebung der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr führt zu einer stärkeren Beteiligung der Eigentümer saisonal genutzter Grundstücke an den fixen Kosten der Anlage, wozu auch die Herstellungskosten gehören (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 14.02.2007 - 3 A 2047/04, S. 10 des Entscheidungsumdrucks).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 1 LB 238/12

    Kalkulation der Abwassergebühr für dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlagen;

    Zu der Frage, ob es auch insoweit eine (prozentuale) Grenze des Anteils der Grundgebühr an den fixen Kosten gibt, (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 06.06.2013 - 4 A 206/11 -, juris; VG Greifswald, Urt. v. 14.02.2007 - 3 A 2047/04 -, juris; beide keine fixe Obergrenze) brauchte sich der Senat nicht abschließend zu positionieren.
  • VG Greifswald, 27.10.2008 - 3 B 1161/08
    Eine Anhebung der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr führt zu einer stärkeren Beteiligung der Eigentümer saisonal genutzter Grundstücke an den fixen Kosten der Anlage, wozu auch die Herstellungskosten gehören (vgl. VG Greifswald, Urt.v. 14.02.2007 - 3 A 2047/04, S. 10 des Entscheidungsumdrucks).
  • VG Greifswald, 23.10.2008 - 3 B 1161/08

    Refinanzierung der Kosten für die Herstellung einer zentralen Anlage der

    Eine Anhebung der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr führt zu einer stärkeren Beteiligung der Eigentümer saisonal genutzter Grundstücke an den fixen Kosten der Anlage, wozu auch die Herstellungskosten gehören (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 14.02.2007 - 3 A 2047/04, S. 10 des Entscheidungsumdrucks).
  • VG Greifswald, 06.12.2010 - 3 A 1002/08

    Teilbeitrag für Niederschlagsentwässerung

    Werden rechtlich getrennte öffentliche Einrichtungen gebildet, sind deshalb zwangsläufig auch getrennte Beitrags- und Gebührensätze zu ermitteln (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.10.2001 - 2 L 29/00, NordÖR 2002, 239; VG B-Stadt, Urt. v. 14.02.2007 - 3 A 2047/04, zit. n. juris).
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